DSL Bank - Löschungsbewilligung

Immer häufiger treten Fälle auf, in denen die DSL Bank die Löschung für Grundschulden mit erheblicher Verzögerung erteilt. Teilweise bleiben die Betroffenen mehrere Monate ohne eine Reaktion.

Erst auf anwaltliche Anschreiben oder Klagen werden die Grundschulden gelöscht.

Beispielsweise haben wir einen Fall betreut, bei dem der Bauträger pleite ging und das Bauvorhaben gar nicht begonnen wurde. Auch hier reagierte die DSL Bank erst auf erheblichen Druck, nachdem über ein halbes Jahr lang gar keine Reaktion erfolgte, die Bereitstellungszinsen weiterhin abgebucht wurden und auch die Grundschuld nicht zur Löschung gelangte.

Es entstehen an vielen Stellen Probleme und auch Schadensersatzansprüche gegen die DSL Bank: Durch die verspätete Löschung kann zum Teil eine Immobilie nicht weiterveräußert werden. Dies hat negative Auswirkungen sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferseite. Bei Kaufpreisen im sechsstelligen oder siebenstelligen Bereich führt allein dieser Verzug zu erheblichen Verzugszinsansprüchen.

Problematisch ist auch, dass zum Teil der Anspruch aus dem Darlehensvertrag weiterverfolgt wird, obwohl tatsächlich kein Anspruch mehr besteht.

Rechtlich ist die Sache eindeutig. Nach § 1144 BGB ist der Gläubiger – hier die DSL Bank – nach Befriedigung des Anspruchs dazu verpflichtet, die Löschungsbewilligung zu erteilen.

Sofern Sie ebenfalls Probleme mit der Löschung der Grundschuld haben, nehmen wir uns dieser Sache gerne an. Insoweit können Sie uns anrufen oder uns Unterlagen zusenden, aus denen sich der Anspruch ergibt. Wir prüfen die Unterlagen. Sie erhalten dann zeitnah eine schriftliche kostenlose Ersteinschätzung. 

Anfrage DSL Bank - Löschungsbewilligung

Nur eine Datei möglich.
64 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt, rtf, pdf, doc, docx, odt, odp, ods, png, jpg, jpeg.
RSV vorhanden